Friday, October 05, 2007
Mehr Familie - weniger Staat
Den folgenden Antrags-Entwurf der Höchberger FDP möchten wir Ihnen hiermit gerne zur Diskussion stellen:
MEHR FAMILIE – WENIGER STAAT
Antrag zur Kreismitgliederversammlung des FDP-Kreisverbandes Würzburg-Land
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Der FDP-Kreisverband Würzburg-Land fordert eine umfassende Reprivatisierung der Familie. Es ist höchste Zeit, der kollektivierenden Tendenz der deutschen Familienpolitik Einhalt zu gebieten. Dem einzelnen und seiner Familie sind die Entscheidungsfreiheit und Verfügung über das Eigentum vollumfänglich zurückzugeben. Dies geht parallel mit einer Zurückdrängung des Wohlfahrtsstaats. Statt eines weiteren Ausbaus öffentlicher Wohlfahrtsmaßnahmen fordern wir Liberalen mit Nachdruck auch aus familienpolitischen Gründen eine Liberalisierung des Arbeitsmarktes und eine gründliche Reformierung des Bildungswesens. Nur so kann die Geburtenrate wieder steigen und langfristig wieder ein bestandserhaltendes Niveau erreichen. Die soziale Sicherung ist vollständig durch Kapitalbildung zu ersetzen.
Echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung und bei der Wahl des Familienmodells ist nur durch strikte Neutralität und äußerste Zurückhaltung des Staates zu gewährleisten. Eine Normierung von Lebensentwürfen steht in einer Gesellschaft freier Bürger außerhalb der Befugnisse des Staates.
Statt ein weiteres zwangsfinanziertes Netz von Kinderkrippen zu schaffen und Ganztagsschulen aufzubauen, fordern wir, mit einem Gutscheinsystem einen Wettbewerb der privaten und öffentlichen Betreuungsanbieter zu ermöglichen. Darin sind auch Tagesmütter einzubeziehen. Derzeit ist das private System durch die subventionierte Konkurrenz ohne Chancen. Die enormen Standards (diplomiertes Personal, Gebäude- und Ausstattungsstandards) bei der Zulassung eines gewerblichen Kindergartens sind zu auf ein unbedingt notwendiges Maß zu senken. Da das staatliche Angebot oft inflexibel und zeitlich starr ist, würde unter geeigneten marktgerechten Rahmenbedingungen sich hier ein neuer Markt für private Anbieter auftun.
Eine neuerdings auch von weiten Teilen der bürgerlichen Parteien diskutierte Ausweitung der an sich schon problematischen „Schulpflicht“ auf den vorschulischen Bereich, also ein Zwang zum Besuch einer Kindertagesstätte, ist als schwerster Eingriff in den internsten Bereich der privatautonomen Selbstorganisation der Familien und das Erziehungsrecht der Eltern grundsätzlich ebenso abzulehnen wie eine staatliche Finanzierung eines flächendeckenden Angebots an Kinderbetreuungseinrichtungen! Wenn der Abnahmezwang als logische Folge des fiskalischen Bereitstellungszwangs propagiert wird, so mag dies wohl der Binnenlogik eines kranken Systems entsprechen, es widerspricht aber fundamental dem liberalen Menschen- und Gesellschaftsbild.
Begründung:
Es gibt in Deutschland ca. 50.000 Kindergärten (incl. Kinderkrippen, Kinderhorte) mit ca. 3,1 Millionen Betreuungsplätzen und ca. 370.000 Beschäftigten. 60 Prozent davon in frei-gemeinschaftlicher Trägerschaft (Kirchen, Wohlfahrtsverbände). Der Rest wird durch öffentliche Träger hauptsächlich Gemeinden, betrieben. Der Beitrag „alternativer“ privater Kindergärten ist geringfügig. Allerdings gibt es eine wachsende Anzahl von privaten Elterninitiativen.
Auch die Einrichtungen von Betriebskindergärten ist eine nicht-staatliche Variante externer Kinderbetreuung und auch hier wirken künstlich hochgeschraubte Standards und Regulierungen sich nachteilig aus. In Minden bspw. verlangten die Behörden für einen geplanten Betriebskindergarten z.B. einen Gruppenraum, einen Mehrzweckraum (Bewegungs- und Ruheraum), einen Sanitärbereich mit kindgerechten Toiletteneinrichtungen, die die Kinder nicht einmal im Elternhaus vorfinden, eine kleine Küchenzeile sowie einen Besprechungsraum (Büro). Die Mindestgesamtfläche sollte bei angenommenen 20 bis 25 Kindern (also der üblichen Gruppenstärke) ca. 200 qm betragen. Der geforderte Außenflächenbedarf lag bei 300 qm und sollte „naturnah gestaltet werden“. Für die Betreuung der Kinder wären eine staatlich anerkannte Erzieherin (Leiterin) und eine weitere Mitarbeiterin zu beschäftigen. Darüberhinaus müsste eine „Springerin“ zur Verfügung stehen (Krankheit/Urlaub). All dies schraubt die Betriebskosten so sehr in die Höhe, dass daran die Einrichtung von betrieblichen Kindergärten scheitern kann.
Die Ausbildungskosten für Kinder sind nicht nur im Elementarbereich, sondern auch für die weiterführenden Schulen und sogar für die Hochschulen seit vielen Jahren sozialisiert oder doch teilsozialisiert worden, indem nun Bildungsgüter ohne Einkommensgrenzen an alle Bürger, die sich für den Bildungsweg qualifizieren, umsonst abgegeben werden, während der Lebensunterhalt in der Ausbildungszeit zum Teil noch privat aufzubringen ist (für etwa zwei Drittel der Studentenschaft; für gegenwärtig etwa ein Drittel trägt der Staat auch diese Kosten).
Mit diesen „bildungspolitischen“ Maßnahmen sind alte Rechte und Zuständigkeiten der Familie auf den Staat übertragen, wie denn überhaupt die Familie als bisher wichtigste Selbsthilfeeinrichtung zunehmend zum Objekt staatlicher Patronage geworden ist. So wurden die „Aufzuchtkosten“ für Kinder insgesamt durch staatliche Zahlungen subventioniert. Dies begann im Dritten Reich mit Subventionen für das fünfte Kind. Inzwischen wird bereits das erste Kind (ohne Einkommensgrenze) staatlich teilfinanziert. Das geschieht auch über „Objektsubventionen“: verbilligte Dienstleistungen von Kinderhorten und Kindergärten und diverse „Sozialtarife“, etwa im Bereich der jetzt formell privatisierten Bahn. Hinzu kommen – außer Steuervergünstigungen – unter verschiedenen Titeln eine Reihe weiterer Zahlungen für die erzieherische Tätigkeit der Eltern; seit einigen Jahren sogar eine Rente für eine Jahrzehnte zurückliegende Erziehungstätigkeit an eigenen Kindern. So wird die Familie als ökonomischer Solidarverband und „Privatversicherung“ langsam aufgelöst.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist ebenso wenig nützlich wie das neue Elterngeld. Mit einem Budget von jetzt schon mehr als 150 Milliarden Euro im Jahr und einer Vielzahl von Instrumenten – von Direkttransfers und Preissubventionen bis hin zu Sonderregelungen in den Sozialversicherungen – ist diese Politik gescheitert. Obwohl in Deutschland bereits fast die Hälfte der Familienkosten sozialisiert ist, verharrt die Geburtenrate bei einem niederschmetternden Wert von 1,3. Dies bedeutet, dass es sinnlos ist, diese Politik weiterzuführen.
Dass das deutsche Sozialsystem eine vernünftige liberale Familienpolitik vollkommen unmöglich macht, ist unbestreitbar. So ist es beispielsweise eine richtige Feststellung, wenn vonseiten verschiedener Familienpolitiker beklagt wird, dass die Kinder der kinderreichen Familien von heute künftig die Renten auch der heute Kinderlosen zahlen werden müssen. So wäre es nur systemlogisch, dass Kindererziehungszeiten mindestens im gleichen Umfang zur Rentenanwartschaft gezählt werden wie Erwerbsarbeitszeiten. Wollte man das finanzieren, so müssten die Renten der Kinderlosen in etwa halbiert werden, die Renten von Ein- bis Zwei-Kind-Familien könnten ungefähr gleich bleiben, und die Altersbezüge von Eltern mit drei oder mehr Kindern müssten kräftig angehoben werden. Auch entsprechende Beitragsstaffelungen oder –befreiungen wären denkbar. „Richtig“ wäre das aber nur dann, wenn auch das Umlagesystem der Renten das richtige wäre. Und das ist es eben nicht!
Zu welch perversen Resultaten solch scheinbar rationale und „gerechte“ Reformen führen würden, zeigt schon die Überlegung, dass man damit die gewollte Kinderlosigkeit ebenso bestrafen würde wie die ungewollte, die per se schon ein schweres Schicksal für die Betroffenen sein kann. Andererseits würde man auch jenen Eltern eine Art staatliche „Aufzuchtprämie“ zahlen, die Kinder in einer Zahl zur Welt bringen, die sie aus eigener Kraft gar nicht ernähren oder unterhalten können. Es kämen also unmoralische und widerwärtige Verfahren zur Anwendung, die zudem nur neuen Konfliktstoff in die Bevölkerung tragen und den heraufziehenden Rentenkrieg zwischen jung und alt nur verschärfen würden. In Wirklichkeit darf die Entscheidung oder der Umstand, weniger, viele oder gar keine Kinder zu haben, vom Kollektiv oder vom Staat weder prämiert noch bestraft werden. Wo die Entscheidung freiwillig gefällt wird, geht das „die Gesellschaft“ ebensowenig an wie da, wo beispielsweise Kinderlosigkeit als unfreiwilliges Schicksal auftritt. Eine solche Neutralität gegenüber den Lebensentscheidungen der Menschen kann es aber in einem umlagefinanzierten Rentensystem niemals geben! Hier müssen Festlegungen getroffen werden, die stets willkürlich bleiben, weil es bei jeder Regelung Gewinner und Verlierer geben wird und weil die Schuld- oder Verdienst-Frage solcher tausendfältigen Gewinne und Verluste niemals gerecht oder neutral oder objektiv gelöst werden kann. Hier, im Umlagesystem, bezüglich einzelner Festlegungen von rational oder unvernünftig, von gerecht oder ungerecht, von effizient oder kontraproduktiv zu reden, ist selbst ein irrationaler Vorgang, denn in falschen Systemen sind alle Aktionen falsch – außer der Aufgabe des Systems.
Zu den Fehlern des Systems zählen aber auch die Ausbeutung der Familien durch fiskalische Ausbeutung kinderreicher Familien, durch eine familienfeindliche Erbschaftssteuer und eine die Familienbande zerstörende Sozialgesetzgebung, nicht zuletzt die Pflegeversicherung.
Mit großer Sorge beobachten wir außerdem, wie sich unter dem Patronat von Frau von der Leyen ein Interessenkartell aus Parteien, Gewerkschaften und Medienschaffenden bemüht, die Erwerbstätigkeit der Frau mit Quotenregelungen und Erziehungsurlaub, mit wahlstimmenträchtigen aber aller Biologie hohnsprechenden Gleichheitsgesetzen, mit Beschäftigungspakten und Umschulungsmaßnahmen auf neue Rekordhöhe zu hieven. Genau besehen, ist eine hohe Frauen-Erwerbstätigkeitsquote aber nichts anderes als ein Indikator für den Sozialisierungsgrad einer Gesellschaft, die sich dem individuellen Erziehungsauftrag verweigert und ihre Kinder der beliebigen Indoktrination durch das staatliche Betreuungs- und Bildungsmonopol ausliefert. Nicht ohne Grund lag diese Quote in den kommunistischen und realsozialistischen Staaten bei nahezu einhundert Prozent. Sie ist ferner Indiz für das Ausbeutungsgeschick der politischen und syndikalistischen Kader, die mit der Umverteilungsmasse immer größerer Lohnsteuer- und Sozialabgaben-Volumina ihre eigene Machtmaschine schmiert. Die Erwerbstätigen-Quote der Frau ist ein Thermometer für den Hitzegrad der Ausbeutung im Sozialstaat, der seinen entmündigten (und angeblich so emanzipierten) Untertanen so viele Mittel entzieht, dass sie gar nicht mehr anders können als Ehefrauen und Mütter dem Stumpfsinn des Geldverdienens an Supermarktkassen auszusetzen.
Sich ausbreitende Phänomene wie Teenagermütter, Alleinerziehende, Ganztagskindergartenplätze sind die Folgen einer durch Sozialprothetik deformierten Gesellschaft, die im allzuständigen Betreuungsstaat den Primat der Eigenverantwortlichkeit untergräbt. Der eigentliche Sozialverband, die Familie, wenn sie ihrer Funktionen erst einmal entkleidet wurde, zerfällt.
MEHR FAMILIE – WENIGER STAAT
Antrag zur Kreismitgliederversammlung des FDP-Kreisverbandes Würzburg-Land
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Der FDP-Kreisverband Würzburg-Land fordert eine umfassende Reprivatisierung der Familie. Es ist höchste Zeit, der kollektivierenden Tendenz der deutschen Familienpolitik Einhalt zu gebieten. Dem einzelnen und seiner Familie sind die Entscheidungsfreiheit und Verfügung über das Eigentum vollumfänglich zurückzugeben. Dies geht parallel mit einer Zurückdrängung des Wohlfahrtsstaats. Statt eines weiteren Ausbaus öffentlicher Wohlfahrtsmaßnahmen fordern wir Liberalen mit Nachdruck auch aus familienpolitischen Gründen eine Liberalisierung des Arbeitsmarktes und eine gründliche Reformierung des Bildungswesens. Nur so kann die Geburtenrate wieder steigen und langfristig wieder ein bestandserhaltendes Niveau erreichen. Die soziale Sicherung ist vollständig durch Kapitalbildung zu ersetzen.
Echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung und bei der Wahl des Familienmodells ist nur durch strikte Neutralität und äußerste Zurückhaltung des Staates zu gewährleisten. Eine Normierung von Lebensentwürfen steht in einer Gesellschaft freier Bürger außerhalb der Befugnisse des Staates.
Statt ein weiteres zwangsfinanziertes Netz von Kinderkrippen zu schaffen und Ganztagsschulen aufzubauen, fordern wir, mit einem Gutscheinsystem einen Wettbewerb der privaten und öffentlichen Betreuungsanbieter zu ermöglichen. Darin sind auch Tagesmütter einzubeziehen. Derzeit ist das private System durch die subventionierte Konkurrenz ohne Chancen. Die enormen Standards (diplomiertes Personal, Gebäude- und Ausstattungsstandards) bei der Zulassung eines gewerblichen Kindergartens sind zu auf ein unbedingt notwendiges Maß zu senken. Da das staatliche Angebot oft inflexibel und zeitlich starr ist, würde unter geeigneten marktgerechten Rahmenbedingungen sich hier ein neuer Markt für private Anbieter auftun.
Eine neuerdings auch von weiten Teilen der bürgerlichen Parteien diskutierte Ausweitung der an sich schon problematischen „Schulpflicht“ auf den vorschulischen Bereich, also ein Zwang zum Besuch einer Kindertagesstätte, ist als schwerster Eingriff in den internsten Bereich der privatautonomen Selbstorganisation der Familien und das Erziehungsrecht der Eltern grundsätzlich ebenso abzulehnen wie eine staatliche Finanzierung eines flächendeckenden Angebots an Kinderbetreuungseinrichtungen! Wenn der Abnahmezwang als logische Folge des fiskalischen Bereitstellungszwangs propagiert wird, so mag dies wohl der Binnenlogik eines kranken Systems entsprechen, es widerspricht aber fundamental dem liberalen Menschen- und Gesellschaftsbild.
Begründung:
Es gibt in Deutschland ca. 50.000 Kindergärten (incl. Kinderkrippen, Kinderhorte) mit ca. 3,1 Millionen Betreuungsplätzen und ca. 370.000 Beschäftigten. 60 Prozent davon in frei-gemeinschaftlicher Trägerschaft (Kirchen, Wohlfahrtsverbände). Der Rest wird durch öffentliche Träger hauptsächlich Gemeinden, betrieben. Der Beitrag „alternativer“ privater Kindergärten ist geringfügig. Allerdings gibt es eine wachsende Anzahl von privaten Elterninitiativen.
Auch die Einrichtungen von Betriebskindergärten ist eine nicht-staatliche Variante externer Kinderbetreuung und auch hier wirken künstlich hochgeschraubte Standards und Regulierungen sich nachteilig aus. In Minden bspw. verlangten die Behörden für einen geplanten Betriebskindergarten z.B. einen Gruppenraum, einen Mehrzweckraum (Bewegungs- und Ruheraum), einen Sanitärbereich mit kindgerechten Toiletteneinrichtungen, die die Kinder nicht einmal im Elternhaus vorfinden, eine kleine Küchenzeile sowie einen Besprechungsraum (Büro). Die Mindestgesamtfläche sollte bei angenommenen 20 bis 25 Kindern (also der üblichen Gruppenstärke) ca. 200 qm betragen. Der geforderte Außenflächenbedarf lag bei 300 qm und sollte „naturnah gestaltet werden“. Für die Betreuung der Kinder wären eine staatlich anerkannte Erzieherin (Leiterin) und eine weitere Mitarbeiterin zu beschäftigen. Darüberhinaus müsste eine „Springerin“ zur Verfügung stehen (Krankheit/Urlaub). All dies schraubt die Betriebskosten so sehr in die Höhe, dass daran die Einrichtung von betrieblichen Kindergärten scheitern kann.
Die Ausbildungskosten für Kinder sind nicht nur im Elementarbereich, sondern auch für die weiterführenden Schulen und sogar für die Hochschulen seit vielen Jahren sozialisiert oder doch teilsozialisiert worden, indem nun Bildungsgüter ohne Einkommensgrenzen an alle Bürger, die sich für den Bildungsweg qualifizieren, umsonst abgegeben werden, während der Lebensunterhalt in der Ausbildungszeit zum Teil noch privat aufzubringen ist (für etwa zwei Drittel der Studentenschaft; für gegenwärtig etwa ein Drittel trägt der Staat auch diese Kosten).
Mit diesen „bildungspolitischen“ Maßnahmen sind alte Rechte und Zuständigkeiten der Familie auf den Staat übertragen, wie denn überhaupt die Familie als bisher wichtigste Selbsthilfeeinrichtung zunehmend zum Objekt staatlicher Patronage geworden ist. So wurden die „Aufzuchtkosten“ für Kinder insgesamt durch staatliche Zahlungen subventioniert. Dies begann im Dritten Reich mit Subventionen für das fünfte Kind. Inzwischen wird bereits das erste Kind (ohne Einkommensgrenze) staatlich teilfinanziert. Das geschieht auch über „Objektsubventionen“: verbilligte Dienstleistungen von Kinderhorten und Kindergärten und diverse „Sozialtarife“, etwa im Bereich der jetzt formell privatisierten Bahn. Hinzu kommen – außer Steuervergünstigungen – unter verschiedenen Titeln eine Reihe weiterer Zahlungen für die erzieherische Tätigkeit der Eltern; seit einigen Jahren sogar eine Rente für eine Jahrzehnte zurückliegende Erziehungstätigkeit an eigenen Kindern. So wird die Familie als ökonomischer Solidarverband und „Privatversicherung“ langsam aufgelöst.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist ebenso wenig nützlich wie das neue Elterngeld. Mit einem Budget von jetzt schon mehr als 150 Milliarden Euro im Jahr und einer Vielzahl von Instrumenten – von Direkttransfers und Preissubventionen bis hin zu Sonderregelungen in den Sozialversicherungen – ist diese Politik gescheitert. Obwohl in Deutschland bereits fast die Hälfte der Familienkosten sozialisiert ist, verharrt die Geburtenrate bei einem niederschmetternden Wert von 1,3. Dies bedeutet, dass es sinnlos ist, diese Politik weiterzuführen.
Dass das deutsche Sozialsystem eine vernünftige liberale Familienpolitik vollkommen unmöglich macht, ist unbestreitbar. So ist es beispielsweise eine richtige Feststellung, wenn vonseiten verschiedener Familienpolitiker beklagt wird, dass die Kinder der kinderreichen Familien von heute künftig die Renten auch der heute Kinderlosen zahlen werden müssen. So wäre es nur systemlogisch, dass Kindererziehungszeiten mindestens im gleichen Umfang zur Rentenanwartschaft gezählt werden wie Erwerbsarbeitszeiten. Wollte man das finanzieren, so müssten die Renten der Kinderlosen in etwa halbiert werden, die Renten von Ein- bis Zwei-Kind-Familien könnten ungefähr gleich bleiben, und die Altersbezüge von Eltern mit drei oder mehr Kindern müssten kräftig angehoben werden. Auch entsprechende Beitragsstaffelungen oder –befreiungen wären denkbar. „Richtig“ wäre das aber nur dann, wenn auch das Umlagesystem der Renten das richtige wäre. Und das ist es eben nicht!
Zu welch perversen Resultaten solch scheinbar rationale und „gerechte“ Reformen führen würden, zeigt schon die Überlegung, dass man damit die gewollte Kinderlosigkeit ebenso bestrafen würde wie die ungewollte, die per se schon ein schweres Schicksal für die Betroffenen sein kann. Andererseits würde man auch jenen Eltern eine Art staatliche „Aufzuchtprämie“ zahlen, die Kinder in einer Zahl zur Welt bringen, die sie aus eigener Kraft gar nicht ernähren oder unterhalten können. Es kämen also unmoralische und widerwärtige Verfahren zur Anwendung, die zudem nur neuen Konfliktstoff in die Bevölkerung tragen und den heraufziehenden Rentenkrieg zwischen jung und alt nur verschärfen würden. In Wirklichkeit darf die Entscheidung oder der Umstand, weniger, viele oder gar keine Kinder zu haben, vom Kollektiv oder vom Staat weder prämiert noch bestraft werden. Wo die Entscheidung freiwillig gefällt wird, geht das „die Gesellschaft“ ebensowenig an wie da, wo beispielsweise Kinderlosigkeit als unfreiwilliges Schicksal auftritt. Eine solche Neutralität gegenüber den Lebensentscheidungen der Menschen kann es aber in einem umlagefinanzierten Rentensystem niemals geben! Hier müssen Festlegungen getroffen werden, die stets willkürlich bleiben, weil es bei jeder Regelung Gewinner und Verlierer geben wird und weil die Schuld- oder Verdienst-Frage solcher tausendfältigen Gewinne und Verluste niemals gerecht oder neutral oder objektiv gelöst werden kann. Hier, im Umlagesystem, bezüglich einzelner Festlegungen von rational oder unvernünftig, von gerecht oder ungerecht, von effizient oder kontraproduktiv zu reden, ist selbst ein irrationaler Vorgang, denn in falschen Systemen sind alle Aktionen falsch – außer der Aufgabe des Systems.
Zu den Fehlern des Systems zählen aber auch die Ausbeutung der Familien durch fiskalische Ausbeutung kinderreicher Familien, durch eine familienfeindliche Erbschaftssteuer und eine die Familienbande zerstörende Sozialgesetzgebung, nicht zuletzt die Pflegeversicherung.
Mit großer Sorge beobachten wir außerdem, wie sich unter dem Patronat von Frau von der Leyen ein Interessenkartell aus Parteien, Gewerkschaften und Medienschaffenden bemüht, die Erwerbstätigkeit der Frau mit Quotenregelungen und Erziehungsurlaub, mit wahlstimmenträchtigen aber aller Biologie hohnsprechenden Gleichheitsgesetzen, mit Beschäftigungspakten und Umschulungsmaßnahmen auf neue Rekordhöhe zu hieven. Genau besehen, ist eine hohe Frauen-Erwerbstätigkeitsquote aber nichts anderes als ein Indikator für den Sozialisierungsgrad einer Gesellschaft, die sich dem individuellen Erziehungsauftrag verweigert und ihre Kinder der beliebigen Indoktrination durch das staatliche Betreuungs- und Bildungsmonopol ausliefert. Nicht ohne Grund lag diese Quote in den kommunistischen und realsozialistischen Staaten bei nahezu einhundert Prozent. Sie ist ferner Indiz für das Ausbeutungsgeschick der politischen und syndikalistischen Kader, die mit der Umverteilungsmasse immer größerer Lohnsteuer- und Sozialabgaben-Volumina ihre eigene Machtmaschine schmiert. Die Erwerbstätigen-Quote der Frau ist ein Thermometer für den Hitzegrad der Ausbeutung im Sozialstaat, der seinen entmündigten (und angeblich so emanzipierten) Untertanen so viele Mittel entzieht, dass sie gar nicht mehr anders können als Ehefrauen und Mütter dem Stumpfsinn des Geldverdienens an Supermarktkassen auszusetzen.
Sich ausbreitende Phänomene wie Teenagermütter, Alleinerziehende, Ganztagskindergartenplätze sind die Folgen einer durch Sozialprothetik deformierten Gesellschaft, die im allzuständigen Betreuungsstaat den Primat der Eigenverantwortlichkeit untergräbt. Der eigentliche Sozialverband, die Familie, wenn sie ihrer Funktionen erst einmal entkleidet wurde, zerfällt.
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