Friday, December 21, 2007

 

Res publica - res populi

Ein Antrag der FDP Höchberg:

RES PUBLICA – RES POPULI

Antrag zur Kreismitgliederversammlung des FDP-Kreisverbandes Würzburg-Land

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Der FDP-Kreisverband Würzburg-Land fordert, nach dem Vorbild der Schweiz und vieler amerikanischer Einzelstaaten, die Einführung mehr direktdemokratischer (plebiszitärer) Elemente auf Bundesebene.

Im einzelnen fordern wir folgende Maßnahmen:

  1. Initiativrecht: Gesetzesinitiativen sollen auch vom Volk ausgehen können. Zur Verhinderung eines Missbrauchs werden Zulassungsquoten erforderlicher Mindestunterstützung von fünf Prozent der Wahlberechtigten vorgeschrieben.

  1. Referendumsrecht: Über zentrale Gesetzesvorhaben, einschließlich Finanzgesetze, soll direkt abgestimmt werden können. Bei Verfassungs-oder verfassungsändernden Gesetzen muss dies obligatorisch sein.

  1. Bürgergutachten und sogenannte Planungszellen mit unmittelbarer Bürgerbeteiligung müssen als Kreativitätsinstrumente von der Politik, auch auf lokaler Ebene, offensiv genutzt werden.

Begründung:


Zu 1.: Gesetzesinitiativen erlauben es, innovative Impulse zu geben. Sie ermöglichen ihren Urhebern, ein Problem auf die politische Agenda zu setzen. Im Gegensatz zur rechtlich unverbindlichen Petition verpflichtet eine Initiative Parlamente dazu, sich mit einem Problem zu beschäftigen. Diese Initiativen sollten, nach dem Vorbild Kaliforniens und der Schweiz, von Verfassungsfragen bis zu Finanz-, Wirtschafts- und Sozialfragen reichen. Ebenso sind in diesen Ländern bereits Umweltschutz, Verkehr, Erziehung und Kultur Gegenstände von Volksinitiativen gewesen.

Zu 2.: Im obligatorischen wie im fakultativen Referendum haben die Stimmbürger die Möglichkeit, am Ende eines politischen Entscheidungsprozesses zu intervenieren. Das Referendum hat den Charakter eines Vetos, es bildet ein Sicherheitsventil, das den Bürgern die Chance einräumt, die Durchsetzung eines Projektes, das ihnen nicht passt, zu verhindern. Das Referendum erlaubt eine sachfragenspezifische Opposition von Fall zu Fall. Die Referendumsdrohung schwebt wie das Schwert des Damokles über dem ganzen legislativen Prozeß. Das Referendum betrifft alle Bereche der Gesetzgebung.


Finanz- und Steuerfragen zum Gegenstand direktdemokratischer Entscheidungen zu machen, dürfte das einzige Mittel sein, den Staat in seine Schranken zu weisen und seine immer weitere Ausdehnung zu verhindern.

Es gibt sowohl in der Schweiz als auch in mehreren amerikanischen Bundesstaaten empirische Belege dafür, dass direkte Demokratie tendenziell zu geringerer Verschuldung und zu sinkender Staatsquote neigt als rein repräsentative Demokratie.

Die Finanzierung von Staatsausgaben durch Gebühren steigt in dem Maße, in dem direktdemokratische Institutionen zur Verfügung stehen. Statt alle Steuerpflichtigen zu belasten, werden also vor allem diejenigen zur Finanzierung herangezogen, die einen konkreten Nutzen von staatlichen Leistungen haben.

Zudem drosseln direktdemokratische Elemente, wie Feldstudien belegen, das Ausgabenwachstum öffentlicher Haushalte.

Die Organe von Staat und Gemeinden tendieren unter direktdemokratischem Druck zu größerer Wirtschaftlichkeit (Effizienz).

Erstaunlicherweise steigen unter direktdemokratischen Bedingungen hingegen die Ausgaben für Bildung, was die Grundannahme, angemessene Bildungsausgaben müssten repräsentativen Entscheidungsmechanismen unterliegen, da sonst die Mittel für Bildungseinrichtungen verknappt würden, widerlegt.

Diese positiven Zusammenhänge weisen auch darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger wesentlich gemeinwohlorientierter und generationengerechter (also die Zukunft der Kinder und Enkel berücksichtigender) urteilen, als man ihnen gemeinhin von Apologeten der reinen Repräsentativdemokratie zu unterstellen pflegt.

Zu 3.: Das im Volk vorhandene Wissen wird mobilisiert, seine Interessen artikuliert, die Bürgerinnen und Bürger in die Verantwortung miteinbezogen. Die Einbeziehung wirkt also integrierend. Die Eigeninitiative wird gestärkt, die Sachkenntnis nimmt infolge öffentlicher Diskussionen zu.

Durch Mitwirkungsmöglichkeiten steigt auch die Zufriedenheit der Bürger mit ihrem Gemeinwesen. So zahlen gemäß Schweizerischer Untersuchungen die Bürger, wenn sie mit ihrem Staat zufrieden sind und sich mit ihrer polis identifizieren, auch weniger ungern Steuern, was die Steuerhinterziehungsquote sinken lässt; und dort wollen sie auch wohnen, was zu steigenden Bodenpreisen führt.

Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an der Politik nimmt zu. Wer gefragt wird und mitentscheiden darf, wendet sich nicht ab und läuft auch weniger Gefahr, radikalen Rattenfängern auf den Leim zu gehen. Extremisten wird der Wind aus den Segeln genommen.

Grundsätzlich bleibt noch festzuhalten, dass direktdemokratische Elemente das repräsentative System keinesfalls ersetzen sondern nur ergänzen sollen. Die Gesetzgebung durch das Parlament bleibt die Regel. Die Entscheidungen werden jedoch durch die bloße Möglichkeit („fleet in being“) von Volksentscheiden inhaltlich viel stärker an den tatsächlichen oder vermuteten Mehrheitswillen zurückgebunden, weil der Souverän jederzeit in der Lage wäre, die Sache an sich zu ziehen.

Volksgesetzgebungsverfahren ermöglichen darüber hinaus eine Belebung des politischen Wettbewerbs. Das Recht, initiativ zu werden bleibt nicht auf die parlamentarische Mehrheit beschränkt. Eine größtmögliche Bandbreite an Ideen und Vorschlägen findet Gehör. Seiteneinsteiger und Experten, die sich um der Sache willen – nicht um von der Politik zu leben – auf Zeit für die Politik engagieren, können politisch wirksam werden.

Antragsteller: Jessica Gaiß, Dietmar-Dominik Hennig, Clemens Launer

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